Das Berufsbild
Zum 01.01.2020 löst das Pflegeberufegesetz das Altenpflegegesetz und das Krankenpflegegesetz ab.
Ziel ist es, die Ausbildung zur Pflegefachkraft zu modernisieren, attraktiver zu machen und den Berufsbereich der Pflege insgesamt aufzuwerten.
Ein/e Pflegefachmann/frau ist befähigt, Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsformen zu pflegen. Pflege ist von stetiger Veränderung geprägt. Ältere Menschen machen in allen Versorgungsbereichen den größten Anteil an Pflegebedürftigen aus. Durch das neue Gesetz wird der Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen erleichtert.
ausführliche Informationen hier
Tätigkeitsfelder nach erfolgreicher Ausbildung
- Ambulante Betreuungs- und Pflegeangebote: Sozialstationen und ambulante Pflegedienste, betreutes Wohnen, ambulant betreute Wohngemeinschaften
- Teilstationäre Betreuungs- und Pflegeangebote: Tagespflege, Nachtpflege, Nachtcafè, Kurzzeitpflege
- Stationäre Betreuungs- und Pflegeangebote: Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Hospize
Die Ausbildung
Theoretische Ausbildung - mind. 2.100 Stunden lt. Gesetz (max. 2.200 Stunden)
- 5-Tage-Woche, Unterricht im Block-System
- fächerübergreifende Lernsituationen mit konkretem Bezug zu den Aufgaben im Berufsalltag
- moderne Lehr- und Unterrichtsmethoden (ganzheitliche Lernsituationen, szenisches Arbeiten)
- praktische Übungen in Pflegekabinetten
- Ausbildung entsprechend neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen
- interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Schülern anderer Fachrichtungen wie z.B. Med.-technische Laboratoriumsassistenz, Physiotherapie und Pharm.-technische Assistenz
Praktische Ausbildung - mind. 2.500 Stunden lt. Gesetz (max. 2.900 Stunden)
Die praktische Ausbildung erfolgt in mit der Schule kooperierenden stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Pädagogisch geschulte Praxisanleiter/innen sind dort Ihre Ansprechpartner.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Ausbildungsbeginn: 1. Oktober
Rahmenlehrplan
Formale Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung
- mittlerer Schulabschluss oder gleichwertig oder erfolgreicher Abschluss einer sonstigen 10jährigen allgemeinen Schulbildung
- Hauptschulabschluss zusammen mit
- einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder
- einem anerkannten Abschluss einer Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe
- gute schulische Leistungen, besonders in den naturwissenschaftlichen Fächern
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung in Form einer ärztlichen Bescheinigung über die Berufseignung
- Verantwortungsbewusstsein, Disziplin, Lernbereitschaft, Aufgeschlossenheit und Anpassungsfähigkeit
- präzise mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Ein Praktikum vor Beginn der Ausbildung ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen.
Bewerbungen werden jederzeit in den entsprechenden Einrichtungen oder in der Schule entgegengenommen.
Zu den Bewerbungsunterlagen gehören:
- formloses Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Kopie des letzten Zeugnisses (von Abiturienten auch das Zeugnis der 10. Klasse)
- Praktikumsnachweise (wenn vorhanden)
- adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag, wenn die Unterlagen bei Absage zurückgesendet werden sollen
Das Bewerberauswahlverfahren beginnt im Januar. Es gibt keine Bewerbungsfrist. Solange wir freie Plätze verfügbar haben, nehmen wir Bewerbungen entgegen.
Bewerbungen können per Post oder per E-Mail (pdf-Format) übersandt werden.
Bei Bewerbungen für "Pflegefachfrau/Pflegefachmann" senden Sie bitte ein Exemplar direkt an unsere Mitgliedskrankenhäuser bzw. mit uns kooperierende Pflegeeinrichtungen und eine Bewerbung bitte direkt zu uns.