Schule für Gesundheits- und Pflegeberufe e.V. Eisenhüttenstadt

 

 

Schulische Ausbildungen sind förderfähig nach BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz).

Dieses Schüler-BAföG gibt’s vom Staat als Zuschuss; es muss also nicht zurückgezahlt werden!


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